Relevante Normen und Gesetze in der Aufzugsschachtentlüftung

Die Schachtentlüftung unterliegt nationalen sowie europäischen Normen und Gesetzen, die sich in drei Themenbereiche gliedern:


BlueKit vereint Energieeffizienz und Sicherheit unter Einhaltung der Produktkonformität

Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben werden im Folgenden kurz vorgestellt. Wie BlueKit die Gesetzgebung in der Praxis konform umsetzt, erfahren Sie unter jedem Abschnitt.


Sicherheit


Aufzugsnorm EN 81-20

Die seit 2017 in Kraft getretene harmonisierte Norm EN 81-20 setzt Mindestanforderungen zur Sicherheit der Aufzugsnutzer im Fahrkorb und Personen, die im Aufzugsschacht oder Triebwerksraum arbeiten. Damit immer ausreichend Atemluft zur Verfügung steht, wird unter normalen Bedingungen, bei längerem Halt sowie bei einer Störung des Fahrkorbs eine angemessene Lüftung des Schachts gefordert. Die Mindestöffnung aus den Vorgängerversionen EN 81-1 und EN 81-2 von 1% der Schachtgrundfläche ist unter Berücksichtigung der höheren Ansprüche an die Lüftung von Aufzugsanlagen in immer luftdichteren Immobilien nicht mehr vorgesehen, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.

Die EN 81-20 regelt im Anhang E.3 die Anforderungen an die Lüftungseinrichtungen der Aufzugskabine. Insbesondere hängen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Personen, die den Aufzug benutzen, im Schacht arbeiten oder, falls die Kabine zwischen zwei Stockwerken blockiert, im Fahrkorb oder im Schacht eingeschlossen sind, von folgenden Einflüssen ab: 

  • Umgebungstemperatur des Schachts im Gebäude
  • Flüchtige organische Stoffe, CO2, Luftqualität
  • Frischluftzuführung im Schacht
  • Feuchtigkeit, Staub, Rauch
  • Luftdichtheit des Schachtes und des gesamten Gebäudes

In der Praxis:
Das BlueKit System liefert einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Anforderungen aus dem Anhang E.3 an die Sicherheit und das Wohlbefinden von Aufzugsnutzern.


Anwendungsrichtlinie NB /L REC 02/027

Bei der NB/L REC 02/027 handelt es sich um eine Anwendungsrichtlinie (Recommendation for use), die basierend auf der Aufzugsrichtlinie Handlungsaufforderungen zum Einsatz von Lüftungssystemen im Aufzugsschacht ausspricht. Laut NB/L REC 02/027 ist ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht:

  • Teil des Gebäudelüftungskonzepts
  • Nicht aufzugsfremd, da es zur Sicherheit einer Aufzugsanlage beiträgt
  • Zu keinem anderen Zweck als der Lüftung des Aufzugsschachtes zu verwenden

In der Praxis:
Das BlueKit System entspricht den Bestimmungen der NB/L REC 02/027 an ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht.


ÖNORM B2473

Im Absatz 5.2.4.1 “Natürliche Schachtentlüftung” der ÖNORM B2473 wird das Ausmaß der erforderlichen Öffnung im Aufzugsschacht festgesetzt. Die Öffnung muss eine freie Querschnittsfläche von 2,5% der Schachtgrundfäche, mindestens 0,1m² aufweisen und sich an der obersten Stelle des Aufzugsschachtes befinden. Alternativ dürfen natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte gemäß den Bestimmungen der ÖNORM EN 12101-2 herangezogen werden, wobei die örtlichen Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen sind.

In der Praxis:
Mit den Lüftungskomponenten des BlueKit Systems kann die von der ÖNORM vorgeschriebene Lüftungsöffnung verschlossen werden. Die BlueKit Lüftungskomponenten sind nach EN 12101-2 zertifizierte Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Die Vielfalt des BlueKit NRWG Sortiments ermöglicht es verschiedene Öffnungsgrößen, sogar unter komplexen baulichen Gegebenheiten oder Ansprüchen an eine geringe Wärmeübertragung, zu bedienen.


Leitfaden MA 37 der Wiener Baupolizei

Der Leitfaden MA 37 der Stadt Wien bezieht sich hauptsächlich auf Niedrigstenergiegebäude und Passivhäuser sowie auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Folgende Grundaussage ist besonders hervorzuheben: „Aufzugsschächte mit vollwandigen Umwehrungen in den Bereichen Boden, Wand und Decke, sind gemäß Paragraf 111 Abs. 3 der Bauordnung für Wien (BO) an ihrem oberen Ende mit einer Lüftungsöffnung zu versehen. Dadurch wird nicht explizit eine Lüftungsöffnung direkt ins Freie gefordert, aber durch die Lüftungsöffnung(en) muss eine wirkungsvolle Durchlüftung der Aufzugsschächte sichergestellt werden.“

Er gibt außerdem Lösungsmöglichkeiten, wie der sichere Betrieb von Aufzugsanlagen in der Praxis umgesetzt werden kann. Hierbei wird auch die Unterstützung des Luftwechsels durch eine mechanische Anlage thematisiert. Den Leitfaden finden Sie hier.

In der Praxis:
Das BlueKit System bietet geeignete Lösungen für die Umsetzung einer Öffnung ins Freie sowie für die Lüftung des Aufzugsschachts über das Stiegenhaus.


Energieeffizienz

Energieeffizienzgesetz (EEffG)

Mit dem Ziel die Energieffizienz und den Energieverbrauch in Österreich bis 2020 zu senken, verpflichtet das Energieeffizienzgesetz (EEffG) Energielieferanten - ab 25 GWh entgeltlich abgesetzter Energie an Endverbraucher - Energieeffizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zu setzen.

Die energetische Optimierung der Gebäudehülle, stellt einen großen Teil der gemeldeten Energieeffizienzmaßnahmen dar (Quelle: Stand der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes (EEffG) in Österreich – Bericht gemäß § 30 Abs. 3 EEffG, 2016)

In der Praxis:
Aus Lüftungszwecken ist eine Öffnung im Aufzugsschacht notwendig. Handelt es sich um eine permanente Öffnung in der wärmeübertragenden Gebäudehülle, entweicht unkontrolliert Heiz- und Klimaenergie. Mit dem Verschluss der Öffnung dank einer Lüftungskomponente des BlueKit Systems wird der stetige Energieverlust gestoppt und die Wärmeübertragung nach außen bestmöglich verhindert.


Produktsicherheit

Für uns steht die Sicherheit unserer Systeme und damit die Erfüllung aller einschlägigen Normen an erster Stelle. Dazu gehört auch die Sicherheit unserer Partner und Kunden, ein anerkanntes und zugelassenes Produkt zu kaufen.

Der Großteil der uns betreffenden Normen ist auf europäischer Ebene definiert. Die entsprechenden Zertifizierungen finden Sie sowohl in unserem Leistungsheft, als auch in den Betreiberunterlagen.

CE Kennzeichnung und Leistungserklärung

Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen wird nachgewiesen, dass das Produkt den jeweils zutreffenden europäischen Richtlinien insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit entspricht.

In der Praxis:
Bei den BlueKit Systemen werden CE-konforme Produkte eingesetzt.

TÜV Österreich

Auf nationaler Ebene sind die so genannten "Notified Bodies" für die Überprüfung der Konformität mit den jeweiligen Normen und Gesetzen zuständig.

In der Praxis:

Deswegen haben wir auch auf nationaler Ebene beim TÜV Österreich sehr detaillierte und genaue Prüfberichte für unser System L-AIO und für das Zusatzmodul Lift Vent beantragt.

Diese finden Sie hier als Download.